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Allgemeine Geschäftsbedingungen

beim Kaufabschluss eines Kurses/Workshops/Specials

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Anmeldung & Kontakt 

Die Anmeldung zum Poledance-Kurs oder anderen Kursen in der Poleria erfolgt schriftlich per zugesandtem Formular an Cristin Manser, Obergasse 1c, 9437 Marbach oder per E-Mail an Cristin_Manser@hotmail.com und muss mindestens 7 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Veranstalterin hält sich vor, Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, falls keine Kursplätze zum gewünschten Zeitpunkt mehr zur Verfügung stehen oder aus anderen wichtigen Gründen. 

Das Mindestalter für Poledance-Kurse liegt bei 16 Jahren (sollte der/die Teilnehmer/in dieses Alter, noch nicht erreicht haben, muss eine schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, welche dessen Einverständnis belegt). Dies ist ebenfalls bei allen Teilnehmern unter 18 Jahren der Fall. Bei erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail. Diese Anmeldung ist rechtsgültig und verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Bezahlung der Kursgebühren. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Der Kontakt erfolgt über die in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten. 

 

Gebühren 

Es gelten die jeweiligen Gebühren in CHF zum Zeitpunkt der Anmeldung. Diese sind auf der Homepage und auf Facebook ersichtlich. 

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Zahlungsbedingungen 

Alle Teilnehmer/innen erhalten 14 Tage vor dem Kurs eine Kursbestätigung inklusive aller Zahlungsinformationen. Der gesamte Betrag ist nach Erhalt dieser Rechnung fällig. Sie sind ausschliesslich mit dem beigelegten Einzahlungsschein (oder für E-Banking Überweisungen:  CH57 0021 3213 1054 4301 G zugunsten von: Poleria, Cristin Manser, Obergasse 1c, 9437 Marbach , UBS AG, Rorschacherstrasse 1, 9450 Altstätten) zu begleichen und vollständig ohne Abzug von Überweisungskosten auf das angegebene Bankkonto zu leisten. Als Referenz ist der Name des/r Kursteilnehmer/in anzugeben. Der Betrag muss mindestens 2 Tage vor Kursbeginn vollständig eingegangen sein. Jede Verspätung bewirkt eine Mahnung, die in Abständen von einer Woche ausgestellt werden. Es gelten folgende Mahngebühren: 1. Mahnung kostenfrei, 2. Mahnung 20 CHF, 3. Mahnung 50 CHF. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang können Teilnehmer/innen für den Besuch des Kurses gesperrt werden. Falls Zahlungen länger als einen Monat nach Kursbeginn ausstehend sind, können diese Forderungen gerichtlich eingefordert werden. Es sind entsprechende Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht zu entrichten. 

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Rücktritt 

Ein Rücktritt des Teilnehmers bedarf der Schriftform und ist bis zum 7. Tag vor Beginn des Kurses kostenfrei. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Bei einem Rücktritt bis zum Tag vor Kursbeginn wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.- pro Person erhoben. Bei einem Rücktritt nach dem Tag des Kursbeginns werden die gesamten Kurskosten berechnet. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Stornierung. Eine nur teilweise Teilnahme am Kurs berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühren. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vor Trainingsbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der jedoch die gesundheitlichen Anforderungen gemäss Vertrag erfüllen muss und sich mit denselben Bestimmungen wie der eigentliche Teilnehmer einverstanden erklärt. Eine solche Umbuchung ist für den Teilnehmer kostenfrei. 

 

Körperliche Verfassung

Die/der Teilnehmer/in weist keinerlei Gebrechen oder körperliche Einschränkungen(1) auf, die für die Kursteilnahme relevant sein könnten (Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, des Bewegungsapparates oder der Wirbelsäule), ansonsten müssen diese der Leitungsperson vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Darüber hinaus ist sich die/der Teilnehmer/in bewusst, dass dieser Sport bei unvorsichtiger und unsorgfältiger Ausübung grosse Gefahren birgt sowie zu schweren Verletzungen führen kann. Den sachdienlichen Anweisungen der Kursleiter/in sind Folge zu leisten und während den Übungen sind Vorsicht und Sorgfalt geboten. Teilnahme auf eigene Gefahr. 

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Krankheit 

Bis zu drei krankheitsbedingte Fehlzeiten des Teilnehmers können nach vorgängiger Absprache und Vorlage eines ärztlichen Attestes in einem anderen Kurs innerhalb von sechs Monaten kostenfrei nachgeholt werden, sofern diese nicht ausgebucht sind. Dies gilt auch für Fehlzeiten aus anderen wichtigen Gründen, welche vor Kursbeginn mitgeteilt wurden. Die Vergabe von Ersatzterminen ist abhängig von der Teilnehmerzahl der Kurse innerhalb von einem Jahr in einem gleichwertigen Kurs nachzuholen. Definitiv vergebene und vereinbarte Ersatztermine, die nicht wahrgenommen werden, verfallen ersatzlos. 

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Änderungen 

Änderungen im Kursplan sind jederzeit möglich. Kurse und Einzellektionen können aus wichtigen Gründen wie beispielsweise einer zu geringen Teilnehmerzahl auf ein anderes Datum verlegt oder ganz abgesagt werden, was im jeweiligen Ermessen der Kursleitung liegt. Dies wird den Teilnehmern innert angemessener Frist mitgeteilt. Falls der Kurs vollständig abgesagt wird, haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der bereits getätigten Leistungen. 

Ausserkursliche Benützung der Räumlichkeiten 

Die Poleria kann ihre Räumlichkeiten auch ausserhalb des regulären Kurses (unter anderem Open Pole Class) zur Benützung bereitstellen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim allgemeinen Kursangebot. 

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Urheberrechte 

Alle im Kurs gelernten Choreographien sind alleiniges Eigentum der Veranstalterin. Deren Urheberrechte sind von allen Teilnehmern bestmöglich zu schützen. Insbesondere im Kurs erlernte einzelne Bewegungen und Choreografien dürfen ohne Zustimmung des Urhebers weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten vorgeführt oder beigebracht werden. Ausserdem dürfen Fotographien und Videoaufnahmen ohne Einverständnis der Poleria in keiner Art und Weise veröffentlicht oder öffentlich aufgeführt werden. 

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Haftung 

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Verletzungen und Unfälle wird keinerlei Haftung übernommen. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Poleria empfiehlt eine private Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung. Allfällige relevante Krankheiten, Verletzungen und Beschwerden müssen der Trainerin vor Kursbeginn mitgeteilt werden, dies kann gegebenenfalls zu einem Kursausschluss führen. Auch nach einer Genehmigung zur Teilnahme am Kurs wird keine Haftung übernommen. Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

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Datenschutz 

Die für den Ablauf der Kurse notwendigen persönlichen Daten der Teilnehmer werden auf Datenträgern abgespeichert. Die/Der Teilnehmer/in stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall werden die Daten nach vollständiger Beendigung des Geschäftsverhältnisses gelöscht. 

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Gerichtsstand 

Alle vertraglichen Vereinbarungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ordentlicher Gerichtstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Altstätten SG.

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(1) Personen mit nicht relevanten Gebrechen oder körperliche Einschränkungen können, am Unterricht teilnehmen, sofern sich der/die Kursleiter/in damit einverstanden erklärt. Relevante Gebrechen müssen der Kursleitung vor Beginn des Kurses gemeldet werden. Die jeweiligen Einschränkungen und Gebrechen sind aufzulisten und die Zustimmung schriftlich festzuhalten. Eine Genehmigung durch die Kursleitung zur Kursteilnahme ändert nichts an den Bestimmungen zur Haftung seitens der Poleria; Sie schliesst jegliche Haftung aus.

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